2017-06-22: Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Horn 2. Verwaltungs GmbH, Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 12381 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der HORNGROUP GmbH & Co. KG mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRA 4264 FL) auf Grund des Spaltungsplans vom 07.06.2017 (Nr. 69 der Urkundenrolle für das Jahr 2017 des Notars Dr. Arnd Becker aus Essen) und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.