2019-06-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2019. Geschäftsanschrift: Albert-Schweitzer-Ring 31, 22045 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit technischen Produkten, insbesondere der Heizungs- und Tanktechnik, und die Fertigung von Ersatzteil-Kleinserien. Stammkapital: 131.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Tönsfeldt, Sven, Bargteheide, *03.03.1974; Tönsfeldt, Dietrich Alfred, Ammersbek, *07.07.1948; Zywietz, Mirko, Delingsdorf, *27.03.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-06-05: Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 und 8 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 275.250,00 EUR auf 406.250,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Oeltec GmbH Spezialgrosshandel für Oelfeuerungszubehör und wärmetechnische Erzeugnisse, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 22699) beschlossen. 406.250,00 EUR.
2020-06-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit folgenden Gesellschaften verschmolzen: a) Mader Wärmetechnik GmbH mit Sitz in Ostfildern ; b) Oeltec GmbH Spezialgrosshandel für Oelfeuerungszubehör und wärmetechnische Erzeugnisse mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 22699). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.