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TECHNOALPIN Deutschland GmbH

Schneeerzeuger, Beschneiung, Schneilanzen..., Propellermaschinen, Bozen, SnowFactory, EmiControls, Gesamtlösung, Beschneiungsanlagen
Adresse / Anfahrt
Unterfeldring 3a
85256 Vierkirchen
Kontakt
74 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 74 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-05-20:
Geschäftsanschrift: Unterfeldring 27, 85256 Vierkirchen. Bestellt: Geschäftsführer: Gall, Ulrich, Gerolsbach, *14.01.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gall, Eberhard, Techniker, Vierkirchen, *18.06.1942.

2012-03-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: TECHNOALPIN Deutschland GmbH. Geschäftsanschrift: Unterfeldring 3a, 85256 Vierkirchen.

2013-04-03:
Einzelprokura: Eppacher, Martin, Sand in Taufers, *29.01.1972.

2014-09-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.3.2014 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit und Vertrieb sowie Wartung von Anlagen, Maschinen und Zubehörteilen im Bereich Beschneiungsanlagen (indoor und outdoor) und alpiner Wintertechnik sowie die Planung und/oder Entwicklung von Industrieprodukten und Anlagen; die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken. Die INNOVAG Aktiengesellschaft für innovative Industrietechnik mit dem Sitz in Vierkirchen (Amtsgericht München HRB 122360) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.3.2014 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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