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TEERHOF Asphaltstraßenbau GmbH

Leistungsstärke, Fertigungsfläche, Einrichtungslösungen..., Zufahrten, BauBetrieb, Asphaltbeton
Adresse / Anfahrt
Otto-Hahn-Straße 60
42369 Wuppertal
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-07-11:
Die Gesellschafterversammlung hat am 04.07.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000.00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Str. 60, 42369 Wuppertal. 26.000,00 EUR.

2014-08-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 26.000,00 EUR um 24.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HSW Baumaschinenvermietung GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 8305) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. 50.000,00 EUR.

2014-09-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2014 mit der HSW Baumaschinenvermietung GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 8305) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-03-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 Abs. (Einziehung) beschlossen. Nach § 11 wurde ein neuer § 11a (Ehegüterrecht, Pflichtteilsrecht) eingefügt.