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TERVEER GmbH

Unternehmensberatung, Prozessdigitalisierung, Energiebranche..., Energiewirtschaft, Energieversorger, Beratungsunternehmen, IT-Implementierung, Versorgungsbranche, Versorgungsunternehmen, Ableiten von Maßnahmen, Analytics Systemwelt
Adresse / Anfahrt
Rathausufer 12
40213 Düsseldorf
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-01-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2021. Geschäftsanschrift: Rathausufer 12, 40213 Düsseldorf. Gegenstand: Unternehmensberatung und Professional Services. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Terveer, Torsten, Korschenbroich, *02.01.1971; Terveer, Nicola, Korschenbroich, *01.01.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 17.06.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.06.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Terveer, Torsten, Korschenbroich, *02.01.1971, unter der Firma Terveer Consulting e. K. in Düsseldorf betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.