2010-09-17: Name der Firma: TEXTRADE Textilverwertungs- und Handels-GmbH. Sitz der Firma: Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Coloradostraße 30, 27580 Bremerhaven. Gegenstand: Handel mit Rohstoffen, Aufbereitung und Verwertung von Altstoffsammlungen caritativer und gemeinnütziger Organisationen sowie die Förderung und Erforschung umweltfreundlicher und energiesparenden Aufbereitungsverfahren. Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an Unternehmen mit dem vorgeannten Gegenstand. Kapital: 50.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB). Vorstand: Geschäftsführer: 1. Lindner, Roland, *02.05.1964, Wulfsbüttel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der TEXTRADE Textilverwertungs-und Handels-GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRA 4088 BHV) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 31.08.2010..
2010-12-03: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 20.09.2010 mit der FWS Textilhandels-GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20909 HB), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt hat..
2012-05-31: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die TEXTRADE Textilverwertungs- und Handels-Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 3167 BHV) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.