2008-08-07: (Erwerb von Grundstücken auf eigene Rechnung, das Bebauen solcher Grundstücke ausschließlich durch Drittunternehmen, das Halten, die Verwaltung, die Verwertung und die Vermietung und/oder Verpachtung von Grundstücken und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesllschaft allein.Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftenden Gesellschafter, so wird sie durch alle persönlich haftenden Gesellschafter gemeinschaftlich vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftende Gesellschafterin: TGA Grundstücks Verwaltungs-GmbH, Kelkheim (Taunus) (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 7213).