2008-01-07: THI Holding GmbH & Co. KG, Laatzen (Hildesheimer Straße 25, 30880 Laatzen, Der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für die Beteiligungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: THI Holding Verwaltungs GmbH, Laatzen (Amtsgericht Hannover HRB 202443).
2008-03-17: Gegenstand von Amts wegen gerötet Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
2008-09-15: Sitz verlegt, nun: Hannover.
2011-10-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 und 02.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und 02.09.2011und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 und 02.09.2011 mit der Thomas Hoppe Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200321) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2011-10-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 und 02.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und 02.09.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 und 02.09.2011 mit der Fischer Consulting Verwaltungs-, Beratungs- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Müden (Amtsgericht Hildesheim HRB 200381) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2011-10-25: Geschäftsanschrift: Jägerstr. 16, 30167 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011, 02.09.2011 und 19.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger der gleichenTage mit der THI Solarenergie GmbH mit Sitz in Müden (Amtsgericht Hildesheim HRB 201221) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.