2014-08-05: (Die Herstellung und Weiterverarbeitung von und der Handel mit Wellpappeverpackungen aller Art und verwandten Artikeln sowie die Verwaltung von und die Beteiligung an Gesellschaften, insbesondere solchen, welche die Herstellung und Verarbeitung von und den Handel mit Verpackungen betreiben. Die Gesellschaft kann darüber hinaus in jeder Weise in der Papier- und Verpackungsbranche tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn zu fördern oder zu erreichen geeignet erscheinen.). Firma geändert, nun: Neue Firma: THIMM Verpackung GmbH + Co. KG. Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 12, 37154 Northeim. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2014 Teile des Vermögens der THIMM Verpackung GmbH + Co. KG mit Sitz in Northeim (Amtsgericht Göttingen HRA 130117), nämlich sämtliche Aktiven und Passiven des Geschäftsbereichs "Verpackung" und "Print", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.08.2014 wirksam geworden.. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-08-16: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 21.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2016 und der Gesellschafterversammlung der Christiansen Print GmbH vom 21.06.2016 einen Teil ihres Vermögens, nämtlich den gesamten Teilbetrieb Print, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Christiansen Print GmbH mit Sitz in Ilsenburg als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.