2013-03-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2002 mit Änderung vom 26.02.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Sitzverlegung von Kalkar (bisher Amtsgericht Kleve, HRB 2723) nach Schermbeck beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 6 (Halten und Übertragen von Geschäftsanteilen, Stimmrechte), § 7 (Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis), § 13 (Jahresabschluß, Gewinnverteilung), § 14 (Verschwiegenheitspflicht), § 15 (Wettbewerbsverbot) und § 17 (Einziehung von Geschäftsanteilen) geändert. Geschäftsanschrift: Im Heetwinkel 45, 46514 Schermbeck. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 und 57 Abs. 3 StBerG. Mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbare Tätigkeiten, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (72 Abs. 1, 57 Abs.4 Nr. 1 StBerG) wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann alle gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann andere Steuerberaterpraxen erwerben. Die Gründung von sowie die Beteiligung an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen ist nur im Rahmen der gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen zulässig. Sie kann, soweit dies jeweils berufsrechtlich zulässig ist, Bürogemeinschaften und Kooperationen eingehen sowie Anteile an datenverarbeitenden Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und unterhalten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen (72 Abs. 1, 34 Abs. 2 StBerG) erfüllt sind. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft kann ferner beschließen, dass nur bestimmte Geschäftsführer gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Geschäftsführer: Hübner, Bernd, Rees, *26.08.1964; Verholen, Reinhard, Kalkar, *07.04.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-07-04: Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: AVHG Schermbeck Steuerberatungsgesellschaft mbH.
2014-09-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Hübner, Bernd, Rees, *26.08.1964; Verholen, Reinhard, Kalkar, *07.04.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Thurn, Nina, Schermbeck, *25.05.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-11-14: Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neue Firma: THP Steuerkontor Steuerberatungsgesellschaft mbH. Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
2020-10-21: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.03.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2020 einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb "Standort Düsseldorf", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete THP Steuerkontor Düsseldorf Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.