2009-08-06: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stabenow, Dieter, Gebäudereinigermeister, Zwickau. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Gersch, Stefan, Zwickau, *26.05.1966; Thomas, Pflug, Zwickau, *03.02.1968.
2013-01-24: Bestellt: Geschäftsführer: Gersch, Stefan, Zwickau, *26.05.1966; Pfaff, Niels, Driedorf, *21.08.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Gersch, Stefan, Zwickau, *26.05.1966.
2013-07-11: Bestellt: Geschäftsführer: Thomas, Ramon, Driedorf OT Waldaubach, *07.11.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-03-07: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Thomas, Ramon, Driedorf OT Waldaubach, *07.11.1975.
2017-07-06: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Haas, Christof, Breitscheid-Rabenscheid, *19.04.1965.
2019-04-05: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Thomas, Karla, Driedorf, *08.08.1954.
2021-10-22: Die Lerche & Neubert Gebäudereinigung GmbH mit dem Sitz in Pockau-Lengefeld ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.