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TK Management Office/Acornpark Leaderspoint GmbH

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Adresse / Anfahrt
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2010-07-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2010 mit Änderung vom 24.06.2010. Geschäftsanschrift: Ruhrallee 9, 44139 Dortmund. Gegenstand: Unternehmensberatung, Training, Coaching Personalschulung im Bereich Vertrieb, Führung und Karriereentwicklung und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Knobbe, Thorsten, Dortmund, *28.07.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-10-11:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsberichts über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht unter Firma Knobbe Leaderspoint Ltd. mit Sitz in Düsseldorf, (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 58603) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma TK Management Group GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 23119) eingereicht worden.

2011-04-08:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 17.12.2010 mit der Knobbe Leaderspoint Limited mit Sitz in London (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 5381697) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-05-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TK Management & Leaderspoint GmbH.

2018-03-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TK Partners International GmbH.

2019-06-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TK Leaderspoint GmbH.

2022-03-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: TK Management Office/Acornpark Leaderspoint GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft Acornpark Experts GmbH & Co KG. Weiterhin können Rechte, wie etwa Lizenzvergaberechte, gehalten werden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 21.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2022 mit der Acornpark GmbH mit Sitz in Dortmund, (Amtsgericht Dortmund, HRB 30882) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.