2012-03-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.1976 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2010 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Rosdorf (bisher Amtsgericht Göttingen, HRB 201290) nach Duisburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Hochstr. 184, 47228 Duisburg. Gegenstand: sämtliche zur Durchführung von Landschaftsgestaltung gehörende Tätigkeiten, insbesondere die Planung, Ausführung und Pflege aller Bodenarbeiten, Bepflanzungs- sowie Aussaatarbeiten, der An- und Verkauf, die Ein- und Ausfuhr sowie Zucht von Gehölzen und Samen, ferner die Herstellung, Reparatur und Veräußerung aller Gartengeräte und Landschaftsmaschinen sowie sonstiger dazugehöriger Gerätschaften, ferner die Vornahme von Tiefbauarbeiten aller Art. Stammkapital: 639.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Krinkels, Marinus Cornelis Johannes Marie, Wouw/Niederlande, *05.12.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: van Boesschoten, Petrus Cornelis Maria, Bergen op Zoom/Niederlande, *19.11.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.05.2017 mit der TKL GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 24275) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-06-08: Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 1 Abs 1 und § 2 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: TKL GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: sämtliche zur Durchführung von Landschaftsgestaltung, Forstarbeiten und Pflege von Kulturflächen gehörenden Tätigkeiten sowie Arbeiten auf den Gebieten der Projektierung, Kultivierung und Abwicklung von Wohnumfeld, Sport- und Grünanlagen, einschließlich insbesondere der Planung und Durchführung von Arbeiten im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus und der Garten- und Landschaftspflege, Boden-, Bepflanzungs- und Aussaatarbeiten sowie der An- und Verkauf, die Ein- und Ausfuhr sowie Zucht von Gehölzen und Samen, die Herstellung, Reparatur und Veräußerung von Gartengeräten und Landschaftsmaschinen sowie sonstiger dazugehöriger Gerätschaften, ferner die Planung und Durchführung aller Straßen- und Tiefbauarbeiten.