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TKS gemeinnützige GmbH

Sozialstationen, Umkreissuche Suchen, Halberg/Obere..., Dudweiler-Quierschied, Hinweisgeberschutzgesetz
Adresse / Anfahrt
Johannisstraße 2
66111 Saarbrücken
3x Adresse:

Gärtnerstraße 3a
66125 Saarbrücken


Goethestraße 6a
66265 Heusweiler


Saargemünder Straße 159a
66130 Saarbrücken


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 5 ( Gesellschafter, Stammkapital, Stammeinlagen), 8 (Einberufung und Ablauf der Gesellschafterversammlung), 9 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 11 (Beirat) und 16 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen im Stadtverband Saarbrücken. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Der Betrieb von Sozialstationen im Stadtverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu den ortsansässigen Kirchengemeinden sowie die Förderung der Nachbarschaftshilfe. 3. Die Gesellschaft betätigt sich im Sinne von Diakonie und Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirchen. 4. Die Gesellschaft schließt sich dem Caritasverband für die Diözese Trier e. V., Trier, als Mitglied an und erkennt die Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Trier e. V. an. Dementsprechend werden die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter begründet, ausgestaltet und beendet nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) in ihrer jeweils gültigen Passung. Bei der Besetzung der Stellen wird dem Ökumenischen Charakter der Einrichtung Rechnung getragen. Die AVR finden auf evangelische Mitarbeiter für ihr außerdienstliches Verhalten nur insoweit Anwendung, als das mit dem evangelischen Kirchenrecht vereinbar ist. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kattla, Therese, Lebach, *17.12.1963.

2015-04-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Der Betrieb von Sozialstationen im Stadtverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu den ortsansässigen Kirchengemeinschaden sowie die Förderung der Nachbarschaftshilfe. 3. Die Gesellschaft betätigt sich im Sinne von Diakonie und Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirchen. 4. Die Gesellschaft schließt sich dem Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Trier, als Mitglied an und erkennt die Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Trier e.V. an. Die Gesellschaft erkennt ebenfalls die durch den Bischof von Trier erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (Grundordnung) sowie das Mitarbeitervertretungsrecht für die Diözese Trier und die dazu ergangenen Regelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das Gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Art. 4 und 5 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse finden hinsichtlich der Loyalitätsobliegenheiten insoweit keine Anwendung auf evangelische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als deren Inhalte im Widerspruch zu evangelischem Kirchenrecht stehen. Für sie gilt insoweit die Richtlinie des Rates der EKD über die Anforderung der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit bei kirchlichen und diakonischen Arbeitgebern. Bei der Besetzung von Arbeitsstellen wird dem ökumenischen Charakter der Einrichtung Rechnung getragen. Nicht mehr Geschäftsführer: Simon, Johannes, Nonnweiler, *22.12.1950. Bestellt als Geschäftsführer: Groß, Michael, Nalbach, *09.09.1970. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Johannisstr. 2, 66111 Saarbrücken.

2022-06-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: TKS gemeinnützige GmbH - Trägergesellschaft für kirchliche Sozialstationen. Neuer Gegenstand: 1. Der Betrieb von Sozialstationen mit ambulanter und teilstationärer Pflege sowie von betreuten Wohnangeboten und Wohngruppenangeboten im Regionalverband Saarbrücken. 2. Den Sozialstationen obliegt das Angebot an Diensten der ambulanten und teilstationären Alten-, Kranken- und Familienpflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Überlassung von Wohnraum für Personen, die bedingt durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung Hilfe bedürfen. Dazu gehört auch die Schulung und Beratung von Angehörigen, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, der Kontakt zu den ortsansässigen Kirchengemeinden sowie die Förderung der Nachbarschaftshilfe. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, insbesondere weitere Zweckbetriebe im Sinne des § 68 Abgabenordnung gründen oder betreiben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen oder diese erwerben oder gründen, sofern diese ebenfalls gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 verfolgen. 4. Die Gesellschaft betätigt sich im Sinne von Diakonie und Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirchen. 5. Die Gesellschaft schließt sich dem Caritasverband für die Diözese Trier e.V., Trier, als Mitglied an und erkennt die Satzung des Caritasverbandes für die Diözese Trier e.V. an. Die Gesellschaft erkennt ebenfalls die durch den Bischof von Trier erlassene "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" sowie das Mitarbeitervertretungsrecht für die Diözese Trier und die dazu ergangenen Regelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung als verbindlich an und wird diese anwenden. Das Gleiche gilt, wenn die vorgenannten Bestimmungen durch andere Regelungen ersetzt werden. Art. 4 und 5 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse finden hinsichtlich der Loyalitätsobliegenheiten insoweit keine Anwendung auf evangelische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als deren Inhalte im Widerspruch zu evangelischem Kirchenrecht stehen. Für sie gilt insoweit die "Richtlinie des Rates über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie" in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Besetzung von Arbeitsstellen wird dem ökumenischen Charakter der Einrichtung Rechnung getragen.

2022-06-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.

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