2016-11-24: Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Biedenkamp 21, 21509 Glinde; Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Brückenhaus, Harald; Geschäftsführer: 3.
Sonius, Andreas, *26.11.1967, Wuppertal; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2018-01-03: Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Sonius, Andreas; Geschäftsführer: 4.
Beckmann, Franz, *29.09.1964, Bensheim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2019-05-08: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Beckmann, Franz; Geschäftsführer: 5. Kastrup, Jörg, *15.03.1966, Dortmund; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2019-11-15: Rechtsverhaeltnis: Der mit der ADCO Umweltdienste Holding GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43698) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16./21.12.1998 ist durch Vereinbarung vom 05.11.2019 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom selben Tag zugestimmt.
2019-12-06: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.12.2019 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 , § 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und § 9 (Entgelt).
2021-02-18: Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Kastrup, Jörg; Geschäftsführer: 6.
Feuerstacke, Frank, *31.01.1978, Eindhoven/Niederlande; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2021-04-15: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die TOI TOI & Dixi Sanitärsysteme GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 7359) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.