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Bernhard-Lichtenberg-Straße 96
76189 Karlsruhe
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2022-01-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2021. Geschäftsanschrift: Bernhard-Lichtenberg-Straße 96, 76189 Karlsruhe. Gegenstand: Die Entwicklung, Vertrieb und Unterhalt von Software für Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Opiolka, Thomas Gregor, Karlsruhe, *04.08.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-07-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Opiolka, Thomas Gregor, Karlsruhe, *04.08.1980 als Inhaber der Firma "Thomas Opiolka e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 710503) auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Der Einzelkaufmann Opiolka, Thomas Gregor, Karlsruhe, *04.08.1980 hat als Inhaber der Firma "Thomas Opiolka e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 710503) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2022 mit Nachtrag vom 03.06.2022 und vom 11.07.2022 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.05.2022, vom 03.06.2022 und vom 11.07.2022 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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