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TOM TAILOR Holding AG

Sonstige Branchen, Bekleidung (Marke), SPRING/SUMMER...
Adresse / Anfahrt
Garstedter Weg 14
22453 Hamburg
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9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
35x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-27:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.10.2007. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen, insbesondere an der Tom Tailor GmbH, Hamburg. Grundkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Holzer, Dieter, Hamburg, *11.05.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tom Tailor Holding GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 101446) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2007.

2008-01-11:
Eintragung Nr. 1 Spalte 6 a) vom 21.12.2007 von Amts wegen berichtigt. Satzung vom 10.12.2007.

2008-02-20:
Bestellt Vorstand: Axt, Dietmar, Hamburg, *23.07.1967; Rebien, Axel, Hamburg, *17.07.1971, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrates wurde eingereicht.

2008-02-26:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2008-11-21:
Geschäftsanschrift: Garstedter Weg 14, 22453 Hamburg. Bestellt Vorstand: Rosa, Christoph, Schweinfurt, *19.12.1971, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

2010-03-09:
Die Hauptversammlung vom 04.03.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den §§ 3 (Gegenstand), 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 7 (Vertretung der Gesellschaft) und mit ihr die Erhöhung des Grundkapitals um 528.169,00 EUR auf nunmehr 5.528.169,00 EUR. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 04.03.2010 hat ferner die Ergänzung der Satzung in § 4 um die Ziff. 4.3 bis 4.5 (Genehmigtes Kapital I) beschlossen. der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die im Bereich der Ein- und Ausfuhr sowie des Transit-, Groß- und Einzelhandels von Textilien und Modeartikeln aller Art sowie der damit zusammenhängenden Nebengeschäfte tätig sind, insbesondere das Halten und Verwalten der Tom Tailor GmbH, Hamburg. Die Gesellschaft kann in den vorgenannten Tätigkeitsbereichen auch selbst tätig werden. 5.528.169,00 EUR. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert (Vertretung), nun Vorstand: Holzer, Dieter, Hamburg, *11.05.1964, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Nicht mehr Vorstand: Axt, Dietmar, Hamburg, *23.07.1967. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Januar 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.500.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).

2010-03-26:
Die Hauptversammlung vom 24.03.2010 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 11.000.000,00 EUR auf 16.528.169,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 Ziff. 4.1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 24.03.2010 hat ferner die Änderung der Satzung in § 4 Ziff. 4.3 bis 4.5 (Genehmigtes Kapital I) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. März 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 8.264.084,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I).

2010-03-29:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrates wurde eingereicht.

2010-04-01:
Geändert (Vertretung), nun Vorstand: Holzer, Dieter, Hamburg, *11.05.1964, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-07-06:
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen: Bächle, Jens, Hamburg, *12.02.1975.

2011-09-22:
Bestellt Vorstand: Dr. Schumacher, Marc, Hamburg, *22.12.1977, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

2012-03-30:
Nicht mehr Vorstand: Rosa, Christoph, Schweinfurt, *19.12.1971. Bestellt Vorstand: Greiser, Udo, Hamburg, *13.07.1957, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

2012-04-13:
Geändert (Wohnort), nun Vorstand: Greiser, Udo, Konstanz, *13.07.1957, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

2012-07-06:
Durch Beschlüsse des Vorstandes vom 04.07.2012/05.07.2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 04.07.2012/05.07.2012 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 25.03.2010 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 1.652.816,00 EUR auf 18.180.985,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.07.2012 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) hinsichtlich Ziff. 4.1 und 4.3 (Genehmigtes Kapital I) geändert worden. Neues Grundkapital: 18.180.985,00 EUR. Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I) beträgt nach Teilausnutzung nunmehr noch 6.611.268,00 EUR.

2012-08-09:
Durch Beschluss des Vorstandes vom 07.08.2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 07.08.2012 ist unter erneuter teilweiser Ausnutzung des am 25.03.2010 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 6.028.050,00 EUR auf 24.209.035,00 EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.08.2012 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) hinsichtlich Ziff. 4.1 und 4.3 (Genehmigtes Kapital I) geändert worden. Neues Grundkapital: 24.209.035,00 EUR. Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I) beträgt nach weiterer Teilausnutzung nunmehr noch 583.218,00 EUR.

2012-10-19:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Gorbauch, Marc, Hamburg, *20.08.1965.

2013-07-26:
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.06.2013 sind in § 4 die bisherigen Ziffern 4.3. bis 4.5 aufgehoben und durch die neuen Ziffern 4.3 (Genehmigtes Kapital 2013 I), 4.4 (Genehmigtes Kapital 2013 II) und 4.5 (bedingtes Kapital 2013) ersetzt worden. Der Vorstand ist gemäß § 4 Ziffer 4.3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 7.262.710,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013 I ). Der Vorstand ist gemäß § 4 Ziffer 4.4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.841.807,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013 II ). Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.400.000,00 durch Ausgabe von bis zu Stück 2.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013).

2013-10-25:
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.06.2013 erteilten, am 25.07.2013 eingetragenen Ermächtigung hat der Vorstand am 23./24.10.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 23./24.10.2013 beschlossen, das Grundkapital um EUR 1.818.098,00 auf EUR 26.027.133,00 zu erhöhen. Die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.818.098,00 auf EUR 26.027.133,00 ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.10.2013 ist § 4.1 (Grundkapital) und 4.4 (Genehmigtes Kapital 2013 II) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 26.027.133,00 EUR. Der Vorstand ist gemäß § 4 Ziffer 4.4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.023.709,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013 II ).

2013-11-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann, Andreas, *14.03.1958.

2014-03-04:
Bestellt Vorstand: Peterburs, Daniel, Hamburg, *18.01.1980, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Nicht mehr Vorstand: Greiser, Udo, Konstanz, *13.07.1957.

2014-06-23:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2014-09-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Werner, Christian, Oberursel (Taunus), *22.03.1976. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2014-11-13:
Prokura erloschen Bächle, Jens, Hamburg, *12.02.1975.

2015-04-08:
Nicht mehr Vorstand: Peterburs, Daniel, Hamburg, *18.01.1980.

2015-05-11:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Schumacher, Marc, Hamburg, *22.12.1977.

2015-05-21:
Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Bekanntmachung nach Art. 21 SE-VO :Im Wege der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft durch Verschmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (nachfolgend auch SE-VO), soll die TOM TAILOR Wien AG (nachfolgend auch TT Wien), Wien, Österreich, auf die TOM TAILOR Holding AG (nachfolgend auch TOM TAILOR Holding AG), Hamburg, verschmolzen werden und die TOM TAILOR Holding AG die Rechtsform einer SE annehmen.Deshalb werden gemäß Art. 21 lit. a) bis e) SE-VO die folgenden Angaben bekannt gemacht:1. TOM TAILOR Wien AGa) Rechtsform, Firma und Sitz der TOM TAILOR Wien AG (Art. 21 lit. a) SEVO)Rechtsform: AktiengesellschaftFirma: Tom Tailor Wien AGSitz: Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Nr. FN 432874 fb) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register (Art. 21 lit. b) SE-VO)Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, unter der Nr. FN432874 f. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie68/151/EWG hinterlegt.2. TOM TAILOR Holding AGa) Rechtsform, Firma und Sitz der TOM TAILOR Holding AG (Art. 21 lit. a) SEVO)Rechtsform: AktiengesellschaftFirma: TOM TAILOR Holding AGSitz: Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103641b) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind, sowie die Nummer der Eintragung in das Register (Art. 21 lit. b) SE-VO)Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, unter der HRB103641. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie68/151/EWG hinterlegt.c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der TOM TAILOR Holding AG gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis c) SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (Art. 21 lit. c) SE-VO)Gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) SE-VO findet das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften Anwendung.Zum Schutz der Interessen der Gläubiger findet mithin § 22 des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG) Anwendung. Danach ist den Gläubigern Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der TOM TAILOR Holding AG nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekannt gemacht mit Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung mit ihrem ganzen Inhalt im elektronischen Bundesanzeiger und durch mindestens ein weiteres Blatt. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt mit Ablauf des Tages, an dem jeweils das letzte der die Bekanntmachung enthaltenden Blätter erschienen ist.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Auch für Anleihegläubiger der TOM TAILOR Holding AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für Inhaber von mit Sonderrechten ausgestatteten Wertpapieren außer Aktien (z.B. Inhaber von Genussscheinen der TOM TAILOR Holding AG) gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. b), c) SE-VO gelten die vorstehend beschriebenen Gläubiger- schutzrechte entsprechend.Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach § 8, 13 des deutschen Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEAG) finden keine Anwendung, weil der künftige Sitz der TOM TAILORHolding SE in Deutschland ist.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaft eingeholt werden:TOM TAILOR Holding AGGarstedter Weg 14, 22453 Hamburgd) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der TOM TAILOR Holding AG gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (Art. 21 lit. d) SE-VO).Gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedsstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten.Aktionäre der TOM TAILOR Holding AG können gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der TOM TAILOR Holding AG vom 3. Juni 2015 Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erheben.Die Nichtigkeitsklage muss gemäß § 14 Abs. 1 UmwG binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden. Sie kann nur auf im Gesetz genannte Nichtigkeitsgründe gestützt werden. Ausschließlich zuständig ist für die Nichtigkeitsklage das Landgericht Hamburg als das Landgericht, in dessen Bezirk die TOM TAILOR Holding AG ihren Sitz hat.Die Anfechtungsklage muss ebenso binnen eines Monats nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der TOM TAILOR Holding AG erhoben werden. Sie kann grundsätzlich auf jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung gestützt werden. Anfechtungsbefugt ist jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär der TOM TAILOR Holding AG, wenn er gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. Nicht erschienene Aktionäre sind nur dann anfechtungsbefugt, wenn sie zu der Hauptversammlung zu unrecht nicht zugelassen worden sind, die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist, oder soweit die Anfechtungsklage auf das Erlangen von Sondervorteilen, § 243 Abs. 2 des deutschen Aktiengesetzes (AktG), gestützt ist. Ausschließlich zuständig ist für die Anfechtungsklage das Landgericht Hamburg als das Landgericht, in dessen Bezirk die TOM TAILOR Holding AG ihren Sitz hat.Wird der Hauptversammlungsbeschluss aufgrund Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt, wirkt das Urteil für und gegen alle Aktionäre sowie die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, auch wenn sie nicht Partei sind. Eine Nichtigkeitserklärung des Beschlusses kommt nicht in Betracht, wenn der Beschluss zwischenzeitlich aufgrund eines Freigabeverfahrens nach § 16 Abs. 3 UmwG in das Handelsregister am Sitz der TOM TAILOR Holding AG eingetragen und die Verschmelzung dadurch wirksam geworden ist. In diesem Fall wäre die TOM TAILOR Holding SE nach § 16 Abs. 3 5. 6 UmwG verpflichtet, dem Antragsgegner des Freigabeverfahrens den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der auf dem Freigabebeschluss beruhenden Eintragung der Verschmelzung entstanden ist. Die Beseitigung der Wirkungen der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister am Sitz der TOM TAILOR Holding AG bzw. SE kann nicht als Schadensersatz verlangt werden. Etwaige Mängel der Verschmelzung lassen die Wirkungen der Eintragung der Verschmelzung nach § 20 Abs. 1 UmwG unberührt.Die Verfahrensbeendigung, gleich aus welchem Grund, ist von der TOM TAILOR Holding AG unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen, § 248a S. 1 AktG. Die Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung hat nach § 248a S. 2, 149 Abs. 2 und 3 AktG deren Art, alle mit ihr im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden im vollständigen Wortlaut sowie die Namen der Beteiligten zu enthalten. Etwaige Leistungen der TOM TAILOR Holding AG und ihr zurechenbare Leistungen Dritter müssen gesondert beschrieben und hervorgehoben werden. Die vollständige Bekanntmachung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für alle Leistungspflichten. Die Wirksamkeit von verfahrensbeendigenden Prozesshandlungen bleibt hiervon unberührt. Trotz Unwirksamkeit bewirkte Leistungen können zurückgefordert werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Vereinbarungen, die zur Vermeidung eines Prozesses geschlossen werden.Aktionären der TOM TAILOR Holding AG steht kein Barabfindungsrecht nach § 7 SEAG zu. § 7 SEAG setzt voraus, dass die SE ihren Sitz aus deutscher Sicht im Ausland hat. Das ist nicht der Fall, da die TOM TAILOR Holding AG aufnehmende Gesellschaft ist und der künftige Sitz der TOM TAILOR Holding SE in Deutschland sein wird.Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre eingeholt werden:TOM TAILOR Holding AGGarstedter Weg 14, 22453 Hamburg. Firma und Sitz der SE (Art. 21 lit. e) SE-VO)Die durch die Verschmelzung der TOM TAILOR Wien AG auf die TOM TAILOR Holding AG entstehende SE wird unter TOM TAILOR Holding SE firmieren und ihren Sitz in Hamburg, Deutschland, haben.

2015-07-01:
Die Hauptversammlung vom 03.06.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 Ziffer 4.4 und 16 Ziffer 16.1 beschlossen.

2015-07-31:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2015-12-18:
Bestellt Vorstand: Dr. Schäfer, Heiko, München, *29.11.1972, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

2016-06-17:
Nicht mehr Vorstand: Rebien, Axel, Hamburg, *17.07.1971. Bestellt Vorstand: Dressendörfer, Thomas, Baar / Schweiz, *20.02.1958, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

2016-10-31:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2016-11-02:
Nicht mehr Vorstand: Holzer, Dieter, Hamburg, *11.05.1964. Bestellt Vorstand: Schröder, Uwe Werner, Hamburg, *29.10.1941, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.

2016-12-12:
Durch Beschlüsse des Vorstandes vom 08.12.2016/09.12.2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 08.12.2016/09.12.2016 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 01.07.2015 eingetragenen genehmigten Kapitals 2015 das Grundkapital um EUR 2.602.713,00 auf EUR 28.629.846,00 erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 09.12.2016 ist die Satzung in § 4 hinsichtlich Ziff. 4.1 und 4.4 (Genehmigtes Kapital 2015) geändert worden. 28.629.846,00 EUR. Das Genehmigte Kapital 2015 beträgt nunmehr noch EUR 2.602.713,00. In Ergänzung der Eintragung vom 01.07.2015 von Amts wegen nachgetragen: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 2. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.205.426 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in #DV.AnzahlAktien1(Text="Bitte geben Sie die Anzahl der ausgegebenen Aktien ein!") Stückaktien und #DV.AnzahlAktien2(Text="Bitte geben Sie für weitere ausgegebenen Aktie deren Anzahl ein!") Stückaktien, die alle auf den Namen lauten. Das Grundkapital von nunmehr #DV.Betrag(Text="Bitte geben Sie den Betrag an!") EUR ist eingeteilt in #DV.Aktie(Text="Bitte geben Sie die Anzahl der Aktien an!") Stückaktien.

2017-03-02:
Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.

2017-04-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 03.06.2015 mit der TOM TAILOR Wien AG mit Sitz in Wien/Österreich als übertragender Rechtsträger verschmolzen unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Die Umwandlung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers TOM TAILOR Holding SE (Amtsgericht Hamburg HRB 146032) am 18.4.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung und der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung unnd formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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