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TON & TECHNIK Scheffe GmbH

Architektur & Bauwesen, Local service, Nutzungsverbesserung..., Beschallung, Schwerpunkte sind Raumakustik, Konzertmitschnitte
Adresse / Anfahrt
Marktstraße 3
51588 Nümbrecht
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-07-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2011. Geschäftsanschrift: Markstr. 3, 51588 Nümbrecht. Gegenstand: Die Durchführung von Toninstallationen, Erstellung von Akustikgutachten sowie der Handel mit Tontechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheffe, Matthias Kurt, Nümbrecht, *25.07.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen als Gesamtheit der TON & TECHNIK Scheffe e.K. mit Sitz in Nümbrecht (Amtsgericht Siegburg, HRA 5409 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.06.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung 01.06.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2011-07-04:
Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen als Gesamtheit der TON & TECHNIK Scheffe e.K. mit Sitz in Nümbrecht (Amtsgericht Siegburg HRA 5409) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.06.2011. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers TON & TECHNIK Scheffe e.K. (Amtsgericht Siegburg, HRA 5409) am 30.06.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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