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TOP Immobilienverwaltung GmbH

Immobilien, Immobilien-Profis, Moneta..., Median, Startnav, Vermögensverwaltung, Consult, Costa, Villa
Adresse / Anfahrt
Zum Blauen See 5
31275 Lehrte
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und damit die Änderungen der Firma sowie des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Median Consult GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte. Neuer Unternehmensgegenstand: die Unternehmensberatung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.

2014-02-19:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lüders, Christoph, Hannover, *25.04.1978; Dr. Lüders, Benjamin, Hannover, *02.08.1980.

2015-06-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Lüders, Benjamin, Hannover, *02.08.1980. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Lüders, Christoph, Hannover, *25.04.1978, einzelvertretungsberechtigt.

2020-12-14:
Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lüders, Otto, Lehrte, *21.02.1949, einzelvertretungsberechtigt.

2022-02-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: TOP Immobilienverwaltung GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienbereich, die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme von Treuhandschaften sowie die Vermögensverwaltung. Geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Lüders, Otto, Lehrte, *21.02.1949, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.11.2021 mit der TOP Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Lehrte (Amtsgericht Hildesheim, HRB 35532) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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