2012-09-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma der Gesellschaft) und in § 2 (Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 181210) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o Schiff Martini & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Kennedyallee 97 a, 60596 Frankfurt am Main. Gegenstand: Handel mit Solarmodulen, Solarsystemen, Solarreglern, Solarladern, solaren Anwendungsprodukten, sowie Installation und Betreiben von Solarkraftwerken, Solar-Wassererhitzern und Windgeneratoren. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Chen, Wukui, Shenzhen, VR China, *23.06.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Chen, Chen, Shenzhen, VR China, *14.04.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Chen, Hao, Shenzen, VR China, *21.12.1982; Fenli, Li, Shenzhen, VR China, *04.10.1961; Wu, Jingbao, Shenzhen, VR China, *08.06.1976.
2012-10-01: Geschäftsanschrift: De-Saint-Exupéry-Straße 8, 60549 Frankfurt am Main.
2015-11-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Spectrum Solar Invest GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 192454) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.