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TOQ Personalleasing GmbH

Arbeitnehmerüberlassung, Dienstleistungs, Werkvertrag..., Personaldienstleistung, Personalanfrage, Zeitarbeitsunternehmen, Stellenbeschreibungen, Lebensbereich, AÜG, Werkes
Adresse / Anfahrt
Heinrich-Heine-Straße 1
07749 Jena
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-11-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2015. Geschäftsanschrift: Heinrich-Heine-Str. 1, 07749 Jena. Gegenstand des Unternehmens: die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Die Gesellschaft hat ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung und Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführerin: Valdiek, Kirsten, Jena, *09.12.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-11-24:
Die Gesellschaft hat am 05.11.2015 mit der TOQ Dienstleistungs-GmbH mit dem Sitz in Jena als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 05.11.2015 zugestimmt. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist wegen unzulässiger Eintragung gemäß § 395 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs.2 HGB. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen unzulässiger Eintragung nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs.2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.

2015-11-25:
Die Gesellschaft hat am 05.11.2015 mit der TOQ Dienstleistungs-GmbH mit dem Sitz in Jena als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 05.11.2015 zugestimmt.

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