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TOYS & more Gebauer GmbH

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Adresse / Anfahrt
Hansastraße 10
49504 Lotte
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.1978, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlungen vom 14.11.2019 und 18.02.2020 haben die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Kleve (bisher Amtsgericht Kleve HRB 8491) nach Lotte beschlossen. Geschäftsanschrift: Hansastraße 10, 49504 Lotte. Gegenstand: Der Handel mit Spielwaren sowie die Durchführung artverwandter Geschäfte. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Nach Beendigung der Liquidation und Firmenfortführung: Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Liquidator, nunmehr bestellt als Geschäftsführer: Gebauer, Wolfgang, Osnabrück, *14.06.1960. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.

2021-01-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der TOYS & more Lüneburg GmbH mit Sitz in Lüneburg beschlossen. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR.

2021-01-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2020 mit der TOYS & more Lüneburg GmbH mit Sitz in Lüneburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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