2014-12-24: Bestellt: Geschäftsführer: Eisenmann, Thomas, Simbach a.Inn, *06.05.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-04-12: Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Eisenmann, Thomas, Simbach a.Inn, *06.05.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Rabenseifner, Thomas, Wien / Österreich, *04.04.1967. Prokura erloschen: Schöggl, Leopold, Kindberg / Österreich, *14.11.1951.
2020-12-05: Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2020 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: TPA KKS Deutschland GmbH. Neuer Sitz: Waldkraiburg. Geschäftsanschrift: Geretsriederstr. 4 d, 84478 Waldkraiburg.
2021-06-24: Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2021 hat die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Alle Maßnahmen der Betriebsqualitätssicherung, insbesondere zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen, Qualitätssicherungen, Prüfung von Rohrleitungen und Behältern, Abnahmen nach Druckbehälterverordnung, Industriedienste und ähnliches, ferner Messung-, Planung-, Bau-, Montage, Wartung und Vertrieb von kathodischen Korrosionsschutzanlagen, sowie Handel mit Waren aller Art, unter Ausschluss solcher, deren Verkauf an eine besondere Bewilligung (Konzession) gebunden ist. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, Aufträge von Großunternehmen entgegenzunehmen und diese an freie Mitarbeiter weiterzugeben. Bestellt: Geschäftsführer: Bock, Karl, Steinabrückl / Österreich, *03.06.1967. Die Spieth Kathodischer Korrosionsschutz GmbH mit dem Sitz in Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 733567) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-01: Die Schulze Personalservice und Werkstoffprüfung GmbH mit dem Sitz in Schaafheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.04.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.