2021-01-19: Einem persönlich haftenden Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Franßen Verwaltungs-GmbH, Nordhastedt (Amtsgericht Pinneberg, HRB 8606 PI); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft