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TPK Kapfer GmbH

Adresse / Anfahrt
Schillerstraße 13
74219 Möckmühl
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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-02-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf Euro umgestellt und um 70,81 EUR auf 51.200,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Karl Kapfer, geb. 20.05.1946, wohnhaft Möckmühl als Inhaber der Firma "Karl Kapfer e.K.", Möckmühl (Amtsgericht Stuttgart HRA 734948) um 100,00 EUR auf 51.300,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 51.300,00 EUR. Der Einzelkaufmann Karl Kapfer, Geb. 20.05.1946, wohnhaft Möckmühl hat als Inhaber der Firma "Karl Kapfer e.K.", Möckmühl (Amtsgericht Stuttgart HRA 734948) das von ihm betriebene Unternehmen, mit Ausnahme der Geschäftsanteile an der TPK Kapfer GmbH, Möckmühl (Amtsgericht Stuttgart HRB 103360), im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.01.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.