2022-05-11: Firma: TPWD AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Oranienstraße 185, 10999 Berlin; Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen für Kunden im Bereich der Erstellung internetbasierter Informationsangebote, Plattformen und Systeme. Herstellen und Vertreiben eigener digitaler Produkte und Dienstleistungen im In- und Ausland sowie alle Maßnahmen, die dem Betrieb und der Weiterentwicklung bestehender IT-Systeme dienen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1.
Hildenbrand, Erik, *30.07.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Vorstandsvorsitzender: 2.
Raddatz, Tobias, *29.11.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Vorstand: 3.
Wilimzig, Philipp, *11.08.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 27.01.2022
2022-06-27: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die The People Who Do TPWD GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 80382 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-07-18: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .