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TPX Trading GmbH

Natural Fabrics, Organic Clothing's, VNF..., Headquarter, Ethical, Einweg-Kopfkissen, PP-Vlies, Babywindel, Lederfingerlinge, Netzschlauchverbände
Adresse / Anfahrt
Moorende 151
21635 Jork
1x Adresse:

Postfach 1565
21605 Buxtehude


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2012 mit Änderung vom 07.03.2012. Geschäftsanschrift: Moorende 151, 21635 Jork. Gegenstand: Der Import, Export, Groß- und Transithandel von Waren aller Art, insbesondere von Erzeugnissen für die industrielle Weiterverarbeitung von Garnen und Geweben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Richter, Anling Ixchel, Jork, *19.11.1973; Richter, George Robert, Außenhandelskaufmann, Jork, *27.07.1934, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Richter, Anping Susan Ixmucané, Jork, *16.09.1970; Richter, Li Chirikan, Jork, *07.01.1982. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Richter, Alicia Guadalupe, geb. Lucas, Jork, *13.06.1944.

2013-01-07:
Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsplan vom 07.12.2012 eingereicht worden. Danach soll die TPX Trading Aktiebolag, Trelleborg (Aktiengesellschaft schwedischen Rechts, eingetragen im Handelsregister Trelleborg, Schweden, Nr. 556303-5665) als übertragender Rechtsträger mit der TPX Trading GmbH, Jork (Gesellschaft mit beschränkte Haftung deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Tostedt HRB 203385) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger wird folgendes mitgeteilt: a) Die Rechte der Gläubiger der TPX Trading GmbH als übernehmende Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten TPX Trading GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der TPX Trading GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der TPX Trading GmbH gem. § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und stattlich überwacht wird. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der TPX Trading GmbH (zu Händen Frau Anling Richter, Moorende 151, 21635 Jork) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass die Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens 6 Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der TPX Trading GmbH gefordert werden muss. b) Der bei der TPX Trading Aktiebolag als übertragende Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus dem schwedischen Recht (Aktiebolagslagen, SFS 2005:551, Kapitl 23). c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften eingeholt werden: TPX Trading GmbH und TPX Trading Aktiebolag, Ansprechpartner jeweils Frau Amling Richter, Moorende 151, 21635 Jork. d) Sämtliche Aktien der übertragenden TPX Trading Aktiebolag und sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden TPX Trading GmbH werden von der George Robert Richter Import Export GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRA 120405 gehalten. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.

2013-10-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 220.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der TPX Trading AB, Trelleborg/Schweden (Handelsregister Trelleborg/Schweden Nr. 556303-5665) beschlossen. 245.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02.2013 und der Gesellschafterversammlung der Firma TPX Trading AB, Trelleborg/Schweden vom 19.02.2013 mit der TPX Trading AB, Trelleborg/Schweden (Handelsregister Trelleborg/Schweden Nr. 556303-5665) als übertragender Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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