2017-09-25: Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 51.913,00 EUR auf 205.913,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung beschlossen. Weiterhin wurde die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsmitteln aller Art sowie der Import, der Export und Handel mit Waren aller Art und damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, sowie die Vermittlung derartiger Geschäfte soweit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Neues Stammkapital: 205.913,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.07.2017 Teile des Vermögens (Geschäftsbetrieb Commodity Business) der Euryza GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 1854) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-10-10: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.10.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-11-22: Mit der Ebro Foods GmbH, Hamburg als herrschendem Unternehmen ist am 24.10.2018 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.