2014-01-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2013 mit Nachtrag vom 20.12.2013. Geschäftsanschrift: Am Flugplatz 76, 88046 Friedrichshafen . Gegenstand: a) Spedflex Spedition im nationalen und internationalen Verkehr, Betrieb einer international tätigen Möbelspedition und alle in einer Spedition und einem Möbeltransportbetrieb üblichen Dienstleistungen, Neumöbelspedition, Messespedition, Privat-/ Büroumzüge, Betriebs-/ und Werksverlagerungen und Maschinentransporte, Projektspedition, Übersee-/ Luftfrachtverpackungen, Kunstspedition, Güternahverkehr b) TRANSPOOL Logistik, Transportberatung, Kommissionierung, Konfektionierung und Lagerbewirtschaftung, Lager-Logistik-Dienstleistungen, Verpackungsdienstleistungen, c) Regioraum Lagerflächen, Umzugsgutlagerung im Container, Lagerhaltung im Hochregal, Blocklagerung, Containerlager, Kistenlager, Datenmanagement- und Aktenarchivlagerung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lang, Thomas, Amtzell, *18.08.1967; Mandzukic, Allen, Bodnegg, *30.01.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-01-15: Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Flughafen 76, 88046 Friedrichshafen.
2021-12-16: Nicht mehr Geschäftsführer: Mandzukic, Allen, Bodnegg, *30.01.1979. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.12.2021 den Teilbetrieb "Verpackung" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "loxx.tech GmbH", Tettnang (Amtsgericht Ulm HRB 741245) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.