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TRAUPE HOME SOLUTIONS GmbH

Immobilien, Wäscheabwurf, Weitersagen..., Laundry, Wäscheeinwurftür, THS, Wäscherutsche
Adresse / Anfahrt
Fahrenort 9c
22547 Hamburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-10-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.1978 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.01.2009 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Hattstedtermarsch (bisher: Amtsgericht Flensburg HRB 7339 FL) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Fahrenort 9c, 22547 Hamburg. Gegenstand: Der Handel mit und die Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Traupe, Andreas Hannes, Hattstedtermarsch, *03.06.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TRAUPE HOME SOLUTIONS GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der TRAUPE HOME SOLUTIONS GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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