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Alte Pforzheimer Straße 4
75217 Birkenfeld
7x Adresse:

Robert-Bosch-Straße 4
77815 Bühl


Freiburger Straße 7
79312 Emmendingen


Saarstraße 15
76532 Baden-Baden


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77933 Lahr


Am Markbach 1
76547 Sinzheim


Kehnerfeld 17-21
77971 Kippenheim


Bahnhofstraße 58
77971 Kippenheim


Kontakt
87 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 87 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-23:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Alte Pforzheimer Str. 4, 75217 Birkenfeld. Nicht mehr Vorstand: Bäzner, Günter, Birkenfeld, *10.02.1939.

2013-03-08:
Die Hauptversammlung vom 07.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Einziehung von Aktien), § 8 (Vertretung) und § 11 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag um 125.670,00 EUR erhöht. Bestellt als Vorstand: Hummel, Michael, Kippenheim, *19.09.1972, einzelvertretungsberechtigt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat am 04.03.2013 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2013-07-05:
Die am 07.12.2012 mit Änderung vom 25.06.2013 beschlossene Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 07.12.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Grundkapital nun: 1.675.670,00 EUR.

2013-07-05:
Aufgrund der Änderung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals neu vorgetragen: Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.12.2012 mit Änderung vom 25.06.2013 um 125.670,00 EUR erhöht.

2013-11-15:
Die Gesellschaft hat am 07.11.2013 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen "Auto Hummel GmbH", Kippenheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 390474) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.

2013-12-20:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2013 der beteiligten Rechtsträger die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Auto Hummel GmbH", Kippenheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 390474) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2014-11-17:
Mit der "MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 4409) wurde am 13.10.2014 ein Teilgewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 22.10.2014 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2015-03-11:
Die Hauptversammlung vom 25.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Gegenstand geändert; nun: Der Vertrieb von Fahrzeugen, die Vermietung von Fahrzeugen, die Reparatur und die Instandhaltung von Fahrzeugen sowie der Handel mit Fahrzeugersatzteilen.

2015-07-10:
Die Gesellschaft hat am 09.07.2015 den Verschmelzungsvertrag vom 08.07.2015 zwischen "MIMOBILE GmbH", Sinzheim und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.

2015-08-18:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MIMOBILE GmbH", Sinzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 211333) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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