2022-05-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2012 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 30.12.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt von Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 755637); nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Wilhelm-Binder-Straße 19, 78048 Villingen-Schwenningen. Gegenstand: - Herstellung und Vertrieb von Prototypen bzw. Prototypenteilen, Musterteilen und Kleinserien - Herstellung, Montage und Vertrieb von Kleinserienwerkzeugen und -formen - Herstellung von komplexen Bauteilen (Maschinen-, Anlagenbau und Vorrichtungsbau) - Lohn- bzw. Auftragsfertigung - Einzelteil- und Kleinserienmontage als Dienstleistung - Qualitätsprüfung als Dienstleistung - Handel mit Standard-Normteilen. Stammkapital: 34.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Heinrich, Benjamin, Burgstetten, *25.03.1980; Nikic, Berislav, Stuttgart, *16.09.1974; Schnell, Markus, Stuttgart, *10.10.1975. Geschäftsführer: Bilic, Ante, Stuttgart, *11.06.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.03.2022 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag den Teilbetrieb "Prototypen" aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TRIPLE-ING. Technology GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 784635) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.