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TRSystems GmbH

Maschinenbau und Betriebstechnik, Unidor, IPC..., RETROFIT, Einstrahl, Mehrstrahl, Kraftmessung, Werkzeugsicherung, Reflexlichtschranken, Controls, Automatisierungslösung
Adresse / Anfahrt
Eglishalde 16
78647 Trossingen
2x Adresse:

Freiburger Straße 3
75179 Pforzheim


Postfach 1355
78639 Trossingen


Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Gründung 1975
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2008-10-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.1996 mit Änderung; zuletzt geändert am 21.04.1997. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma und Sitz ) beschlossen. Der Sitz ist von Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 504064) nach Trossingen verlegt. Bisher: "UNIDOR Industrieelektronik GmbH"; nun: Gegenstand: Die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb hochwertiger Produkte der Elektronik, insbesondere im Bereich der Soft- und Hardware für die Steuerung und die Meßdatenerfassung von Maschinen und Anlagen. Stammkapital: 200.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Tessari, Klaus, Trossingen, *30.09.1945, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TR Systemtechnik GmbH - elektronisches Feldbus-System -", Trossingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 460466) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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