2005-05-24: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.400,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kemmerich Gesellschaft für Sekundärrohstoffrecycling mbH (AG Köln, HRB 37830 beschlossen.
2005-05-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 20.12.2004 mit der Kemmerich Gesellschaft für Sekundärrohstoffrecycling mbH mit Sitz in Lindlar, AG Köln HRB 37830, verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-05-27: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der T.S. Kemmerich GmbH (AG Köln, HRB 48201) beschlossen.Stammkapital: 40.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Kemmerich, Tom Sebastian, Lindlar, *10.12.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2005-05-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 20.12.2004 mit der T. S. Kemmerich GmbH mit Sitzin Lindlar (AG Köln, HRB 48201 ) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-07-20: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2006 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung mit der Siegfried Kemmerich Vermietungen e.K. von 40.000,00 Euro um 10.000,00 auf 50.000,00 Euro erhöht. Der Gesellschaftsvertrag ist entsprechend geändert in § 3 (Stammkapital). 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.05.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das gesamte Vermögen der Siegfried Kemmerich Vermietungen e.K. mit Sitz in Lindlar (Amtsgericht Köln, HRA 22904) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-08-15: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.07.2006 wirksam geworden.
2016-02-26: Änderung zur Geschäftsanschrift: Feilenhauerstraße 2, 51789 Lindlar.
2018-08-29: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Ausführung von Erdarbeiten, Gütertransporte, Recycling von Schrotten und Abfällen, Containerdienst, Abbrucharbeiten, Winterdienst. Nach Ergänzung des Geburtsdatums von Amts wegen weiterhin Geschäftsführer: Kemmerich, Siegfried, Lindlar, *16.02.1950, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.