2021-01-25: VR 724968: TSG Balingen Fußball e.V., Balingen . Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des im Vertrag näher bezeichneten Teil des Vermögens der Fußballabteilung des Vereins "Turn- und Sportgemeinschaft (TSG) Balingen von 1848 e.V.", Balingen (Amtsgericht Stuttgart VR 410003) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.10.2020 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.09.2020. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.