2021-03-22: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2020 mit Änderung vom 16.03.2021. Geschäftsanschrift: Basler Gässle 4, 79423 Heitersheim. Gegenstand: Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. §§ 32, 33 i. V. m. § 57 StBerG, insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Beratung, Organisationsberatung, Testamentsvollstreckung sowie treuhänderische Tätigkeiten, insbesondere Anlage und Verwaltung von Vermögen Dritter im eigenen Namen. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Ehret, Frank, Heitersheim, *02.07.1975; Vogel, Till Merlin Moritz, Heitersheim, *16.09.1988; Winterhalter, Christian, Heitersheim, *28.07.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Steuerberatung" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TSO TAX Winterhalter & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH", Heitersheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 310121), nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.12.2020, des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag sowie der Nachträge vom 22.01.2021 und 18.02.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.