2018-08-23: Der Turn- und Sportverein Hopferau - Eisenberg 1965 e.V. mit dem Sitz in Hopferau (Amtsgericht Amtsgericht Kempten (Allgäu) VR 10342) als übertragender Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2018 sowie des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 05.07.2018 und des Beschlusses der Mitgliederversammmlung des übernehmenden Vereins vom 09.07.2018 mit dem Verein TSV Seeg e.V. als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.