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Ströer Allee 1
50999 Köln
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7x HR-Bekanntmachungen:

2016-04-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2012. Die Gesellschafterversammlung hat am 22.03.2016 beschlossen,den Sitz von Hamburg nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Absatz 1 zu ändern. Geschäftsanschrift: Ströer Allee 1, 50999 Köln. Gegenstand: die Produktion und Vermarktung von Videoinhalten für das Internet sowie die Entdeckung, Förderung, Betreuung und Vermarktung von Künstlern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rode, Jan Oliver, Hamburg, *03.10.1980; Spangenberg, Jan-Christoph, Kassel, *04.03.1979, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Rode, Jan Oliver, Hamburg, *03.10.1980; Spangenberg, Jan-Christoph, Kassel, *04.03.1979. Bestellt als Geschäftsführer: Komp, Frederic, Köln, *17.03.1977; Scheuermann, Fabian, Köln, *24.07.1987.

2017-10-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Scheuermann, Fabian, Köln, *24.07.1987.

2019-04-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Lucht, Mark, Düsseldorf, *12.11.1976.

2019-11-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Komp, Frederic, Köln, *17.03.1977.

2020-05-05:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.03.2020 mit der DIVIMOVE GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 138611 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-05-12:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DIVIMOVE GmbH am 07.05.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

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