2007-08-01: Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2006 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden §§ 2 ( Gegenstand ) und 4 ( Geschäftsjahr ) geändert. Durch weiteren Gesellschafterbeschluss vom 13.06.2007 wurde der neu gefaßte Gesellschaftsvertrag in § 4 ( Geschäftsjahr ) geändert. Neue Firma: Tuttahs & Meyer Ingenieurgesellschaft für Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft mbH. die Begutachtung, Planung und Überwachung von Maßnahmen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft, des Verkehrswesens und der Energiewirtschaft einschließlich Beratung, Forschung & Entwicklung. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, auch zur Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, zum Erwerb dieser Unternehmen sowie zur Errichtung von Zweigniederlassungen.
2008-12-08: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Meyer, Hermann, Bauingenieur, Bochum, *23.11.1943. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Koenen, Stefan, Hattingen, *15.09.1967, einzelvertretungsberechtigt.
2010-05-12: Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: TUTTAHS & MEYER Ingenieurgesellschaft für Wasser-, Abwasser- und Energiewirtschaft mbH.
2015-06-03: nach Änderung Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Koenen, Stefan, Bochum, *15.09.1967, einzelvertretungsberechtigt. Prokura geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Hecker, Dirk, Aachen, *10.09.1967. Prokura geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Loch, Dietmar, Bonn, *13.04.1962. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Koenen, Stefan, Bochum, *15.09.1967.
2022-07-27: Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Begutachtung, Planung und Überwachung von Maßnahmen der Wasser-, Abwasser- und Energiewirtschaft und damit verbundener Maßnahmen der öffentlichen und privaten Infrastruktur wie zum Beispiel des Verkehrswesens einschließlich Beratung, Forschung und Entwicklung. (2) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, auch zur Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, zum Erwerb dieser Unternehmen sowie zur Errichtung von Zweigniederlassungen.