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TUWAS Versicherungsmakler e.K.

Versicherungsmakler
Adresse / Anfahrt
Gotthardstraße 4
99867 Gotha
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-03:
TUWAS Versicherungsmakler e.K., Gotha (Gotthardstraße 4, 99867 Gotha, - die Tätigkeit als Versicherungsmakler nach § 34 d Abs. 1 GewO, - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, es werden nur solche Darlehen vermittelt, bei denen das Unternehmen, für das das Darlehen vermittelt wird, über eine Erlaubnis zum Betreiben des Kreditgeschäfts i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 KWG verfügt; - die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden nicht vermittelt.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Kraus, Holger, Gotha, *20.02.1972.

2021-12-28:
Das von dem Einzelkaufmann Holger Kraus, Gotha, *20.02.1972, betriebene Einzelunternehmen 'TUWAS Versicherungsmakler e.K.' mit dem Sitz in Gotha wurde gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.12.2021 und Gesellschafterbeschluss beim übernehmenden Rechtsträger vom selben Tag auf die ''TUWAS Versicherungsmakler GmbH & Co. KG' mit dem Sitz in Gotha (Amtsgericht Jena HRA 506009) ausgegliedert. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 155 UmwG. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.