2015-03-05: Neu eingetragener Verein. Der Verein wurde nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlungen vom 08.12.2014 des "Turnverein von 1860" in Horn mit Sitz in Horn-Bad Meinberg (AG Lemgo VR 60120) und des Turnvereins Bad Meinberg 1907 mit Sitz in Horn-Bad Meinberg (AG Lemgo VR 60104) durch Verschmelzung der Vereine (gemeinsame Vermögensübertragung beider Rechtsträger gegen Gewährung von Mitgliedschaften durch den neuen Verein) gegründet. Den Gläubigern der beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister nach § 19 Abs. 3 Umwandlungsgesetz als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.