2019-05-15: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2018 und Ergänzung vom 02.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlungen vom 20.04.2018 und der Mitgliederversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der BSV Pfaffendorf 1967 Koblenz-Pfaffendorf e.V. mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz VR 776) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.