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TVI Event GmbH

Rechtsanwalt in Strafsachen, Pferderecht, Pachtrecht..., Jagdrecht, Privatrecht, Zwangsvollstreckung, Medienrecht, IT-Recht, Zwangsvollstreckungsrecht
Adresse / Anfahrt
Querstraße 28
99867 Gotha
1x Adresse:

Waldstraße 37
04105 Leipzig


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2x HR-Bekanntmachungen:

2015-09-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 auf 27.600,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der EVENTPARK Galopprennbahn Boxberg Vermarktungs- Verwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gotha und die Änderung der §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: TVI Event GmbH. Neuer Gegenstand: Entwurf, Herstellung und Vertrieb von Druckschriften und Medien aller Art sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen aller Art im In- und Ausland, jedoch mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Tätigkeiten; die Vervielfältigung und Verbreitung von Noten, die öffentliche Aufführung, die Herstellung und Verbreitung von Bild- und Tonträgern, die Erschließung und Vermittlung aller Formen der Werknutzung im Rahmen des Musikschaffens im In- und Ausland; die Organisation, Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen jeder Art sowie sonstigen Vermittlungen, die durch Genehmigungen gedeckt sind, die der Gesellschaft erteilt wurden. Neues Stammkapital: 27.600,00 EUR.

2015-09-29:
Die EVENTPARK Galopprennbahn Boxberg Vermarktungs- Verwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gotha ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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