2019-09-05: (Vermittlung von Zuschauer-Tickets für TV-Sendungen und die Übernahme aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere auch die Vermittlung von Reisen und Übernachtungsmöglichkeiten jeglicher Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Vogelsanger Weg 14, 50354 Hürth. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: TVTiCKETS.de Verwaltungs-GmbH, Hürth (Amtsgericht Köln HRB 99088).
2019-10-31: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2019 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2019 das einzelkaufmännische Unternehmen TV Ticket Service Inh. Ulrich Corsten e.K. mit Sitz in Bad Münstereifel (Amtsgericht Bonn, HRA 9302) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-11-11: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.11.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.