2007-07-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 50781) nach Meerbusch beschlossen. Gegenstand: Beratung und Erbringung von Dienstleistungen und Vermittlungen im Bereich der Sportmedizin einschließlich der Beratung von sportmedizinischen Instituten, ferner die Betreuung von Sportlern im Bereich des Sport- Managements wie auch im Bereich der Sportmedizin, ferner die Beratung nicht- chinesischer Sportler und Sportvereine im Sportbetrieb mit chinesischen Verhandlungspartnern, schließlich die Vermittlung und Anbahnung von grenzüberschreitenden Kontakten im Bereich des Sports und der Sportmedizin. Stammkapital: 25.800,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam verteten. Der oder die Geschäftsführer können durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. In gleicher Weise kann einzelnen Geschäftsführern auch bei Vorhandensein weiterer Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Teuber, Aloysius, gen. Alois, Neuss, *07.09.1950; Wenz, Rolf Béla, Moers, *06.08.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-06-16: Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (AZ 500 IN 25/11) vom 6. Mai 2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
2011-11-10: Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
2012-01-26: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.