2006-05-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2006. Gegenstand: Der Vertrieb von Tabakwaren und Raucherbedarf sowie Schreib- und Papierwaren und alle damit verbundenen Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Benden, Marc, Düsseldorf, *30.04.1970; Benden-Krienelke, Patricia, Düsseldorf, *31.10.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2007-09-04: Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung beschlossen.
2007-09-04: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2007 den Teilbetrieb "Internet-Versandhandel" der Danielle Benden GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 31053) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-09-11: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2007 wirksam geworden.