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Tampoprint GmbH

Maschinenbau und Betriebstechnik, TAMPOPRINT®, §..., Auftragswerts, Markierungsanlage, Produktfehler, Rückgewähr, SPS-Software, Weitergehende Ansprüche, Mitwirkungspflichten
Adresse / Anfahrt
Lingwiesenstraße 1
70825 Korntal-Münchingen
Kontakt
25 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 37 Mitarbeiter
Gründung 1956
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-10-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2021. Geschäftsanschrift: Lingwiesenstraße 1, 70825 Korntal-Münchingen. Gegenstand: Die Entwicklung, Erfindung, Patente und Produktion, Service, Herstellung und der Vertrieb von Spezialdruckmaschinen, Automatisationen und Lasertechnik und Kennzeichnungstechniken im allgemeinen sowie Komponenten Entwicklung, Erfindung, Patente und Produktion, welche für den Prozess und Funktion der o.g. Maschinentechniken und Geschäftsfelder erforderlich sind sowie die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Philipp, Sylvester Milan, Nagold, *24.12.1990, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "TAMPOPRINT AG", Korntal-Münchingen gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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