2010-09-09: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2010. Geschäftsanschrift: Nordertorstr. 43-47, 26721 Emden. Gegenstand: Betrieb von Tanzschulen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Löschen, Astrid, Emden, *14.04.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Geschäftsjahr) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Tanzschulen, der Betrieb und die Bewirtschaftung der Gaststätte "Der Lindenhof", die Übernahme der persönlichen Haftung der A. Löschen GmbH & Co. Vermögensverwaltung KG und alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Der Lindenhof Gaststätten GmbH mit Sitz in Emden (Amtsgericht Aurich, HRB 100098) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-09-06: 35.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Der Lindenhof Gaststätten GmbH (Amtsgericht Aurich, HRB 100098) beschlossen.