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Tappert GmbH

Großserienfertigung, CNC-Bearbeitungszentrum, Formteile..., Lohnfertigung, Metallbearbeitung, Berabeitungszentrum
Adresse / Anfahrt
Nordstraße 10
42719 Solingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-24:
Geschäftsanschrift: Nordstr. 10, 42719 Solingen. Einzelprokura: Gerstenkorn-Berndt, Gabriele, geb. Dohmann, Erkelenz, *06.05.1966.

2010-06-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Tappert, Karl-Josef, Solingen, *31.10.1934.

2011-09-22:
Prokura erloschen: Gerstenkorn-Berndt, Gabriele, Erkelenz, *06.05.1966.

2013-01-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Tappert, Markus, Solingen, *01.12.1964. Bestellt als Geschäftsführer: Samulski, Thomas, Solingen, *06.05.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-07-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 6 (Beschlüsse der Gesellschafter) beschlossen.

2015-05-27:
Gesellschaftsvertrag vom 31.12.1982 mit Änderung vom 15.06.1983.

2015-06-29:
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.06.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Weiterhin wurde § 7 Abs. 5 Satz 3 (Beschlüsse der Gesellschaft) geändert. 25.600,00 EUR.

2015-07-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 39.400,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Tappert OHG, Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24063) beschlossen. 65.000,00 EUR.

2015-08-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2015 mit der Tappert OHG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24063) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.