2007-07-02: Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage aus seinem Vermögen den Betrieb der therapeutischen Einrichtung "Weg zur Freiheit" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BGG-Dienstleistungen gGmbH", Leonberg (Amtsgericht Stuttgart HRB 252794) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.